Movemix

Nutzungsbedingungen für movemix_app

Nutzungsbedingungen für die movemix_app der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG)

Stand: 11. Dezember 2023

Die Nutzung der App setzt voraus, dass Sie den nachfolgenden Nutzungsbedingungen zustimmen. Bitte lesen Sie sich diese deshalb sorgfältig durch.

Die HAVAG betreibt die Mobilitäts-Plattform movemix_app zur Nutzung via App. Die movemix_app bietet Möglichkeiten zur Anzeige und auch zur Bestellung von Mobilitätsleistungen bei unterschiedlichen Mobilitätsdienstleistern („MSP“). Auch die HAVAG selbst ist MSP (Mobilitätsdienstleister) von Mobilitätsleistungen. Die HAVAG ist kein Reiseveranstalter. Der „Nutzer“ ist eine natürliche Person. Bestimmte Nutzungen der movemix_app (etwa Bestellungen für Mobilitätsleistungen) sind nur für einen registrierten Nutzenden mit einem HAVAG-Online-Konto möglich.

1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen

1.1 Die Nutzung von der movemix_app, via App, und die Verwendung des HAVAG-Online-Kontos ist ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen zulässig. Für die Bestellung von Leistungen eines MSPs über die movemix_app gelten für den Nutzer zudem jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieses MSPs für die Vereinbarung und Erbringung dessen Leistung.

1.2 Diese Bedingungen ergänzen die jeweils gültigen Einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON sowie die Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen des MDV.

1.3 Mit Beginn der Nutzung wird die Geltung der Bedingungen akzeptiert.

2. Leistungen und Leistungsumfang

2.1 Die HAVAG hält in der movemix_app bestimmte Informationen bereit: Nutzer können sich für eine Wegstrecke Informationen über verschiedene Mobilitätsleistungen anzeigen lassen. Die App greift dafür auf eigene sowie auf Daten der MSPs zurück. Die HAVAG prüft diese allerdings nicht und übernimmt für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewährleistung. Angezeigte Informationen für Mobilitätsleistungen einschließlich Kosten können teilweise auf Schätzungen beruhen, deren Grundlagen sich laufend verändern können (etwa aufgrund der Verkehrssituation).

2.2 Die HAVAG stellt neben dem Ticketkauf der beteiligten Verkehrsunternehmen zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs die Nutzung der in der movemix_app enthaltenen, multimodalen Verkehrsangebote der weiteren MSPs zur Verfügung. Jeder MSP ist für die Erbringung seiner von dem Nutzer über die App gebuchten Leistungen verantwortlich. Der Nutzer schließt den Vertrag über die Nutzung des Mobilitätsangebots direkt mit dem jeweiligen MSP ab. Es gelten die jeweiligen AGB der MSP, die bei der Nutzung des Mobilitätsangebots wirksam einbezogen werden. Die HAVAG ist nur insoweit für das Mobilitätsangebot (einschließlich vertraglicher Bestimmungen) und die Durchführung des über die App gebuchten und bezahlten Mobilitätsangebots des Mobilitätsdienstleisters verantwortlich, soweit der Nutzende die eigenen Mobilitätsservices der HAVAG über die App nutzt.

2.3 Der Nutzer kann die jeweiligen Mobilitätsangebote direkt in der App über ein einheitliches Nutzerkonto buchen und bezahlen.

2.4 Die Bereitstellung der App erfolgt durch das Herunterladen der App auf ein geeignetes Endgerät. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der App ergeben sich aus den Darstellungen in den jeweiligen App-Stores.

2.5 Die Nutzung der App als solche ist kostenfrei. Der Nutzer hat für ein geeignetes Endgerät, das den für die Nutzung der App erforderlichen technischen Anforderungen entspricht, und eine ausreichende Internetverbindung zu sorgen. Entstehende Kosten für die Installation und Nutzung der App aufgrund erforderlicher technischer Voraussetzungen sind vom Nutzer selbst zu tragen.

2.6 Die HAVAG behält sich das Recht vor, die App und deren technische Funktionen und Dienste bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, beispielsweise aus Gründen des technischen Fortschritts, erhöhter Nutzerzahlen oder anderer betriebstechnischer Gründe, zu ändern einzuschränken oder einzustellen. Durch die Änderungen entstehen dem Nutzer keine Kosten in Bezug auf die Nutzung der App als solche. Die HAVAG wird den Nutzer über Änderungen informieren.

3. Registrierung

3.1 Damit der Nutzer den Service nutzen kann, ist die Erstellung eines Nutzerkontos („HAVAG-Login“) bei der HAVAG notwendig. Der HAVAG-Login verbindet die Dienste der movemix_app und Abo-Online. Somit ist eine Registrierung ausreichend, um beide Dienste nutzen zu können. Mit der Anmeldung mit dem HAVAG-Login in der movemix_app wird ein lokales Nutzerkonto in der movemix_app erstellt. Sollte der Nutzer bereits einen Dienst der HAVAG

(z.B. ABO-Online) nutzen, kann der Nutzer sich einfach mit der für diesen Dienst vorgesehenen E-Mail-Adresse und Passwort anmelden. Die Angabe von weiteren Daten (z.B. Name, Anschrift, Mobilfunknummer) ist insbesondere für die Buchung von Mobilitätsdiensten über die movemix_app erforderlich. Für die Bezahlfunktion der movemix_app gilt zusätzlich Ziffer 4. Die HAVAG behält sich vor, die Nutzung/Einrichtung eines HAVAG-Logins abzulehnen, insbesondere falls berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der Nutzer sich nicht vertragsgemäß verhalten wird.

3.2 Die Registrierung ist für den Nutzer kostenfrei. Es gelten die Nutzungsbedingungen des HAVAG-Logins.

3.3 Der Nutzer wird seine Zugangsdaten geheim halten und Dritten keinen Zugang zu der movemix_app oder ABO-Online mit diesen Zugangsdaten oder eine sonstige Verwendung seiner Zugangsdaten ermöglichen. Er wird den HAVAG-Login mit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen (z.B. Geräte-PIN) vor dem Zugriff durch Dritte schützen. Jede Nutzung der movemix_app mit Zugangsdaten des Nutzers und jede sonstige Verwendung seiner Zugangsdaten wird dem Nutzer zugerechnet.

3.4 Der Nutzer ist stets verpflichtet, von ihm im Nutzerkonto der movemix_app hinterlegte Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für Name, Anschrift, Mobilfunknummer sowie bei Nutzung der Bezahlfunktion von movemix_app auch für die Zahlungsinformationen.

3.5 Ein HAVAG-Login bietet auch Anzeigemöglichkeiten für aktuell oder früher über die movemix_app bestellte, abgerechnete oder bezahlte Mobilitätsdienstleistungen.

3.6 Die HAVAG kann bei folgenden Gründen den Vertrag mit dem Nutzer kündigen und/oder den HAVAG-Login und die Zugangsdaten des Nutzers ganz oder teileweise sperren:

4. Bezahlfunktion der movemix_app

4.1 Die HAVAG bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services in der movemix_app des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LOGPAY“).

4.2 Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Leistungen erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

4.3 Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der movemix_app registrieren:

4.4 Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist LOGPAY berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

4.5 Für die Zahlung des gebuchten Tickets oder Fahrten der MSP gelten die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.

4.6 Der Nutzer kann für Bestellungen in der movemix_app zwischen folgenden Zahlarten wählen:

4.7 Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets oder der Fahrt mit dem MSP. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Nutzers. Die √úbersicht über die getätigten Ticketkäufe oder Fahrten mit dem MSP (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die movemix_app nur vom registrierten Nutzer einsehbar und abrufbar.

4.8 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

4.8.1 Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, versichert der Nutzer durch die Eingabe der Daten, die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.

4.8.2 Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und -betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

4.8.3 Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen ‚Äì insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch ‚Äì scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

4.8.4 Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden.

4.8.5 Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

4.8.6 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.

4.9 Zahlung per Kreditkarte:

4.9.1 Die Abrechnung der gekauften Tickets oder Fahrten mit dem MSP über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

4.9.2 Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst

4.9.3 Das System der LOGPAY überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, versichert der Nutzer mit Eingabe der Daten, die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegen zu haben. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.

4.9.4 Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Bikesharing sowie bei E-Scootersharing jeweils 20 Euro und bei Carsharing 60 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.

4.9.5 Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

4.9.6 Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als ninicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

4.9.7 Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

4.9.8 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am Kreditkartenverfahren besteht nicht. LOGPAY ist für alle Kreditkartentransaktionen des Kunden (Karteninhaber) im Zusammenhang mit den Verkaufsdiensten der movemix_app unter kundencenter@logpay.de der erste Ansprechpartner.

4.10 Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Nutzer PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter PayPal-Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter PayPal-Kunde schließt der Nutzer mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Nutzers mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten PayPal-Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Nutzer erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei Bikesharing und E-Scootersharing 20 Euro und bei Carsharing 60 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPal Account mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. √úberschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.

5. Mobilitätsdienstleistungen

5.1 Voraussetzungen für die Bestellung von Mobilitätsdienstleistungen bei Anbietern über die movemix_app sind die Verwendung des HAVAG-Logins und die Zahlung über die Bezahlfunktion der movemix_app.

5.2 Abhängig vom entsprechenden Angebot durch die movemix_app können Nutzer auswählen, welche angezeigte Mobilitätsdienstleistung sie bei deren Anbieter über die movemix_app verbindlich kostenpflichtig bestellen wollen („Buchungswunsch“). Ein Buchungswunsch ist ein Angebot des Nutzers für einen Vertrag über die gewünschte Mobilitätsdienstleistung mit dem jeweiligen Anbieter („Mobilitätsvertrag“). Die HAVAG kann einen Buchungswunsch des Nutzers an betreffende Anbieter weiterleiten, ohne dazu

verpflichtet zu sein. Für die Buchung einer Mobilitätsdienstleistung gelten die Bedingungen ihres Anbieters.

5.3 Die Zahlung des Nutzers erfolgt grundsätzlich bei der Buchung über die Bezahlfunktion der movemix_app. Bei bestimmten Anbietern ist die Nutzung der Bezahlfunktion der movemix_app nicht möglich.

5.4 Die HAVAG kann eine Antwort des Anbieters für einen Buchungswunsch an den Nutzer übermitteln, ohne dazu verpflichtet zu sein. Ein Mobilitätsvertrag kommt zwischen Nutzer und Anbieter zustande, wenn der Anbieter den Buchungswunsch des Nutzers annimmt. Die HAVAG ist an einem Mobilitätsvertrag nicht beteiligt, außer sie ist selbst Anbieter der Mobilitätsdienstleistung. Für die Durchführung einer Mobilitätsdienstleistung gelten die Bedingungen des Anbieters.

5.5 HandyTicket

5.5.1 Es wird jeweils ein eingeschränktes Ticketsortiment als personengebundene Tickets angeboten. Die HandyTickets sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

5.5.2 Mit der Anforderung des HandyTickets wird ein Angebot zum Erwerb eines solchen und mit der Bereitstellung der Fahrkarte die Annahme des Angebotes erklärt. Das angeforderte HandyTicket wird via Datenübertragung in der movemix_app bereitgestellt. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Nutzer und der HAVAG durch Bereitstellung des HandyTickets in der Ticketübersicht zustande. Die Bereitstellung ist erfolgt, wenn das HandyTicket in der movemix_app vollständig angezeigt wird. Eingabefehler kann der Nutzer noch bis zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots berichtigen. Eingabefehler kann der Nutzer auf der √úbersichtsseite vor Abgabe seines Angebots erkennen.

5.5.3 Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf des HandyTickets bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird das HandyTicket erst im Verkehrsmittel angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist.

5.5.4 Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen √úbertragung des HandyTickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket erworben werden.

5.5.5 Zu Kontrollzwecken ist das HandyTicket auf der betriebsbereiten movemix_app auf dem Smartphone während der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Smartphones, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes des HandyTickets ist der Nutzer verantwortlich.

5.5.6 HandyTickets, die über die movemix_app erworben wurden, können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden.

5.6 movemix_shuttle

5.6.1 Das movemix_shuttle ist Teil des Angebotes der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG). Es verkehrt als sog. On-Demand-Verkehr ohne feststehende Abfahrtszeiten und ohne feststehende Fahrtrouten innerhalb festgelegter Gebiete und Zeiten. Bei der Nutzung gelten die einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON und die Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen im Mitteldeutschen Verkehrsverbund.

5.6.2 Die Bedienzeiträume der einzelnen Gebiete sind unter www.move-mix.de einsehbar. Außerhalb der Bedienzeiten gibt es kein Angebot des movemix_shuttle.

5.6.3 Das movemix_shuttle kann über die movemix_app für registrierte Nutzer gebucht werden. Zudem besteht die Möglichkeit für nicht registrierte Nutzer und Nicht-Nutzer der movemix_app, das movemix_shuttle telefonisch zu buchen. Der Fahrgast muss die Fahrt persönlich antreten, die Buchung ist nicht an Dritte übertragbar. Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels ohne Stornierung nicht mehr möglich. Ein spontaner Zustieg ohne Buchung ist nicht möglich ‚Äì auch dann nicht, wenn bei Fahrtbeginn die nötige Anzahl von Plätzen frei ist und die Fahrgäste an das bekannte Ziel eines anderen Fahrgastes fahren wollen.

5.6.4 Den Nutzern obliegen folgende Verhaltenspflichten:

Für die Mitnahme von Kindern führt jedes movemix_shuttle in der Regel einen Kindersitz der Gruppe 1 (von ca. 9 Monaten bis ca. 4 Jahren, bis 18 kg Körpergewicht) und Sitzerhöhungen der Gruppe 2/3 (ab ca. 3 Jahren, ab 15 kg Körpergewicht) mit. Werden diese benötigt, ist dies bei der Buchung mit anzugeben. Die ordnungsgemäße Sicherung von Babys/Kleinkindern im kombinierten Baby-/Kindersitz der Gruppe 0+/1 obliegt den Erziehungsberechtigten oder

sonstigen Verantwortlichen während der Fahrt. Sollte die Anzahl der verfügbaren und für die Alters- bzw. Gewichtsklasse geeigneten Kindersitze nicht ausreichen, erlaubt der Gesetzgeber in ¬ß 21 Abs. 1a Ziff. 3 lit b) der StVO ausnahmsweise auch eine Beförderung ohne geeignete Kindersitze. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten oder sonstigen Verantwortlichen während der Fahrt, ob sie für diesen Fall einen eigenen, geeigneten Baby-/Kindersitz oder eine eigene, geeignete Babyschale für ihr Kind mitzubringen. Die Erziehungsberechtigten oder sonstigen Verantwortlichen haften für Schäden, die durch die Anwendung der Ausnahmeregelung des ¬ß 21 Abs. 1a Ziff. 3 lit b) der StVO, mithin durch eine Beförderung ohne geeigneten Baby-/Kindersitz/Babyschale, entstanden sind/ entstehen.

5.6.5 Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen und Tieren. Die Beförderung folgender Gegenstände und Tiere kann umgesetzt werden, sofern ein Verstauen im Kofferraum möglich ist, kein weiterer Sitzplatz in Anspruch genommen wird und der Aufenthalt an einem Haltepunkt nicht über das übliche Maß verlängert wird.

Bei der Buchung nicht gesondert anzugeben:

Folgende große Gepäckstücke sind bei der Buchung gesondert als „Kinderwagen oder Rollator“ anzugeben:

Die Beförderung von Gegenständen und Tieren, die unter die oben genannten Kriterien fallen, erfolgt unentgeltlich. Die letztliche Entscheidung über die Mitnahme von Gegenständen und Tieren obliegt dem Fahrpersonal am Ort der Abholung. Ausgenommen davon sind Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde und Tiere in entsprechender Funktion. Ausdrücklich nicht möglich ist die Mitnahme von Fahrrädern, Elektrorollstühlen, Tieren außerhalb eines geeigneten Behältnisses sowie Gegenständen und Tieren ohne dazugehörige Person.

5.6.6 Ist ein mobilitätseingeschränkter Fahrgast im Rollstuhl ohne fremde Hilfe nicht in der Lage, einen normalen Sitzplatz im Fahrzeug einzunehmen, ist eine Beförderung ausnahmsweise auch sitzend im Rollstuhl möglich. Dies ist bei der Buchung anzugeben. Der Fahrgast bestätigt in diesem Fall mit der Buchung der Fahrt, dass der verwendete Rollstuhl die in den einschlägigen Rechtsvorschriften und DIN-Normen geforderten Voraussetzungen für eine sichere Beförderung erfüllt. Die Beförderung mehrerer Personen im Rollstuhl im selben Fahrzeug ist nicht möglich. Die maximale Zahl weiterer Fahrgäste ohne Rollstuhl im selben Fahrzeug beträgt zwei.

Es gelten die folgenden Maximalwerte für die Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl:

Die genannten Maße müssen für eine Beförderung vollständig eingehalten werden, bei Überschreitung der Maße ist eine Mitnahme nicht möglich. Die Rollstühle dürfen zudem nicht über Anbauten, medizinisches Equipment etc. verfügen. Elektrorollstühle können nur dann befördert werden, wenn die oben genannten Anforderungen erfüllt werden.

5.6.7 Im movemix_shuttle gelten sämtliche Fahrausweise, die auch für Busse und Straßenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Tarifzone 210 genutzt werden können. Eine Ausnahme stellen Kurzstrecken-Fahrausweise dar. Diese gelten lediglich bei reinen movemix_shuttle-Fahrten innerhalb des Paulusviertels, nicht jedoch in Halle-Ost.
Check-In/Check-Out Ticketing über die FAIRTIQ-Apps können für Fahrten mit dem movemix_shuttle nicht genutzt werden.

5.6.9 Das movemix_shuttle ist als Angebot konzipiert, welches sich nahtlos in das bestehende ÖPNV-Angebot integriert. Dies sieht vor, dass Parallelverkehre mit dem bestehenden Linienangebot durch das System vermieden werden. Das heißt, dass das System bei einer Buchungsanfrage nicht immer ein Fahrtangebot mit dem movemix_shuttle ermittelt, sondern auch auf den bestehenden Linienverkehr verweisen kann, sofern dieser räumlich und zeitlich vergleichbar ist. Weiterhin verweist das System im Falle von Kapazitätsengpässen stets auf den bestehenden Linienverkehr.

5.6.10 Dem Fahrgast wird empfohlen, mindestens 5 Minuten vor Abfahrt am bei der Buchung vereinbarten Haltepunkt am Straßenrand bereitzustehen und sich beim Nähern des movemix_shuttle bemerkbar zu machen. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Abfahrtszeit auf verspätete Fahrgäste zu warten. Dies gilt auch, falls die verspätete Ankunft des Fahrgastes in der Verspätung eines Linienverkehrsmittels begründet liegt.
Um den Zeitplan halten zu können und die Verzögerungen für andere Fahrgäste zu minimieren, ist es weiterhin nicht möglich, dass das Fahrpersonal am angegebenen Startpunkt nach dem Fahrgast sucht oder dem Fahrgast auf dem Weg zum Startpunkt beim Gehen oder Gepäcktragen hilft.

5.6.11 Ein Fahrgast kann im Notfall (z.B. bei Verkehrsunfällen, privaten Notfällen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt) beim Fahrpersonal verlangen, dass er bereits vor dem Erreichen des gebuchten Ziels das Fahrzeug auf der ursprünglichen Route verlassen kann. Dabei muss gewährleistet sein, dass das Halten und der Ausstieg gefahrlos möglich sind. Die Entscheidung darüber trifft das Fahrpersonal. Eine anteilige Erstattung eines ggf. gezahlten Fahrpreises für die restliche Strecke erfolgt nicht. Ein Ausstieg abseits der vom System geplanten Route ist nicht möglich.

5.6.12 Kann oder will ein Fahrgast seine gebuchte Fahrt oder einzelne Sitzplätze der Buchung nicht in Anspruch nehmen, wird empfohlen, dass er diese möglichst frühzeitig, bestenfalls bis spätestens 10 Minuten vor Fahrtantritt, storniert, um unnötige Fahrten oder Umwege für andere Fahrgäste zu vermeiden.

5.7 Deutschlandsemesterticket

5.7.1 Voraussetzung für das Deutschlandsemesterticket ist, dass der Nutzende an einer vertragspartnerschaftlichen Hochschule immatrikuliert ist. Zu diesen Vertragspartnern gehören die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Kunsthochschule Burg Giebichenstein und die Hochschule Merseburg.

5.7.2 Neben den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen der eingebundenen

Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs und des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs lokaler und regionaler Anbieter (ohne Fernverkehrsanbieter).

5.7.3 Für die Ausgabe des Deutschlandsemestertickets ist eine Registrierung des Nutzenden in der movemix_app sowie die Freischaltung des Deutschlandsemestertickets notwendig.

5.7.4 In der movemix_app erfolgt eine Weiterleitung auf das Anmeldeportal der Hochschulen. Dort erfolgt zur Bestätigung der Immatrikulation ein Login. Der Hinweis auf die Datenweitergabe an die HAVAG ist zu beachten. Anschließend werden vom Portal der Hochschule erforderliche Daten (Name, Vorname, Hochschule, Semester, pairwiseID) für den Nachweis der Immatrikulation und die Erzeugung des Handytickets an den technischen Dienstleister der HAVAG (TAF mobile) weitergegeben. Das Geburtsdatum wird in der App separat erfasst.

5.7.5 In einem weiteren Schritt erfolgt die Prüfung der Nutzungsberechtigung (durch die erfolgte Bezahlung des Semesterbeitrags) für das Deutschlandsemesterticket direkt durch die jeweilige Hochschule. Sofern die Studierenden immatrikuliert sind und der Semesterbeitrag für das kommende Semester bezahlt ist, wird ein Deutschlandsemesterticket angelegt.

5.7.6 Aufgrund der möglichen Teilerstattung des Semesterbeitrages in Folge einer Exmatrikulation im Semester, erfolgt monatlich vor der Ticketerzeugung eine erneute Prüfung der Berechtigung durch die jeweilige Hochschule. Nach erfolgreicher Registrierung und Bereitstellung des Tickets auf dem mobilen Endgerät sind die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

5.7.7 Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind der HAVAG unverzüglich anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Der Nutzende hat sicherzustellen, dass das Deutschlandsemesterticket in der App movemix jederzeit durch das Kontrollpersonal geprüft werden kann.

5.7.8 Änderungen des Deutschlandsemestertickets sind im Laufe des aktuellen Semesters möglich und müssen in Textform erfolgen. Änderungen der persönlichen Daten, wie Vor- oder Nachname sind der HAVAG in Textform mitzuteilen.

5.7.9 Erstattungen von im Semesterbeitrag inkludierten Beförderungsentgelten wegen Nichtnutzung des Deutschlandsemestertickets erfolgen nicht.

5.7.10 Bei einer Exmatrikulation durch den Studierenden innerhalb des ersten Monats im Semester, kann eine Rückerstattung bei der Hochschule beantragt werden.

5.7.11 In Fällen einer Exmatrikulation ab dem zweiten Monat des Semesters erfolgt auf Antrag der Studierenden eine anteilige Erstattung des Pflichtbetrages direkt durch die HAVAG ab dem Monat nach Antragstellung. Für jeden nicht genutzten vollen Monat des Semestertickets wird der verbleibende Anteil des jeweils gültigen Semesterticketpreises zurückgezahlt. Jeder angefangene Monat wird als voller Monat berechnet. Erfolgt der Erstattungswunsch durch eine Exmatrikulation im späteren Verlauf des Semesters, so ist der Nutzungsvertrag des Deutschlandsemestertickets durch den Nutzer zu kündigen. Die Kündigung wird vor Ort in einem HAVAG SERVICE-CENTER vorgenommen. Dafür ist eine amtlich beglaubigte Exmatrikulationsbescheinigung, sowie ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Der anteilige Erstattungsbetrag wird auf ein angegebenes Konto überwiesen.

6. Laufzeit

6.1 Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit ordentlich kündigen. Die Deinstallation der jeweiligen App auf dem Smartphone des Nutzers stellt keine Kündigungserklärung des Nutzers dar. Die jeweilige Kündigung muss in Textform gegenüber der jeweils anderen Partei erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.2 Die HAVAG ist berechtigt, in begründeten Fällen, insbesondere im Falle des Missbrauchs oder der schwerwiegenden Verletzung der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen dem Nutzer fristlos zu kündigen und ihn so von der Berechtigung zur Nutzung der App dauerhaft auszuschließen oder den Nutzer zu sperren und ihm so die Nutzung der App vorübergehend zu verweigern. Eine schwerwiegende Verletzung liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen trotz Abmahnung verstößt.

7. Aufgaben des Nutzers

7.1 Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, alle Voraussetzungen für die Nutzung von Mobilitätsleistungen oder von mit oder bei Kooperationspartnern vereinbarten Leistungen nach jeweils dafür geltenden Bedingungen und Vorschriften zu erfüllen (etwa benötigte Fahrerlaubnis bei Fahrzeugmiete, Ausweispapiere, etc.).

7.2 Der Nutzer darf bei Nutzung der movemix_app insbesondere nicht:

7.3 Der Nutzer wird die HAVAG von Ansprüchen Dritter aufgrund seiner Nutzung der movemix_app und der Verwendung seines HAVAG-Online-Kontos freistellen, außer soweit diese von der HAVAG zu vertreten sind.

8. Datenschutz

Im Rahmen der Vertragserfüllung der MSPs über die movemix_app und für die weitere ordnungsgemäße Bearbeitung werden von der HAVAG sowie den vertretenen MSPs personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet. Die personenbezogenen Daten des Nutzers und alle damit einhergehenden Verarbeitungen werden nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und weiterer einschlägiger Gesetze von der HAVAG und vertretenen MSPs im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 25 DS-GVO durchgeführt. Hierzu werden sich verschiedener Dienstleister/Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DS-GVO bedient. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung von kundenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung der App entnommen werden. Diese stehen unter folgender Internetadresse http://www.havag.com/datenschutz oder hier zur Verfügung.

9. Haftung

9.1 Die HAVAG haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von der HAVAG oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die HAVAG nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Die HAVAG haftet nicht für die Leistungen der teilnehmenden Mobilitätsdienstleister.

10. Verbraucherstreitbeilegung

Die HAVAG hat sich zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern gemäß ¬ß 4 söp-Satzung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet.

Zuständig ist die folgende Stelle:

söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstr. 81
10623 Berlin
www.soep-online.de

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Die HAVAG ist berechtigt, aufgrund von Änderungen am Produkt oder gesetzlicher Anforderungen diese Bedingungen jederzeit anzupassen. Jede Änderung wird dem Nutzer über der movemix_app kommuniziert. Sie gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn dieser nach Mitteilung der Änderung die movemix_app weiterhin nutzt. Eine Ablehnung führt zum Nutzungsausschluss

11.2 Es ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der HAVAG nicht gestattet, Teile oder Inhalte der movemix_app weiterzuverwenden oder systematisch zu extrahieren.

11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.

11.4 Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Einzelabreden bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der HAVAG. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

11.5 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.

11.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit zulässig Halle (Saale).